Auf und Ab

Im Verlaufe der Geschichte drohte dem Flinderer mehrfach das “Aus”. Als in Bayern zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine Zusammenlegung der Kommunbrauer und eine Minderung der Ausschankrechte angestrebt wurde, ging es im Landkreis Pegnitz um die Existenz der Flinderei.

    

Eine Anfrage des Bezirksamts bei den Gemeinden ergab, dass schon etliche Brauberechtigte bei der Zunahme von ständig offenen Bier- und Gastwirtschaften ihre Braurechte hatten verfallen lassen. Dagegen wehrten sich die auf der Achse Creußen-Pegnitz-Betzenstein-Plech noch existierenden Brauberechtigten erbittert gegen eine Zusammenlegung und eine Minderung ihrer Ausschankrechte. Den Beharrungswillen der damals noch mindestens 12 Flindererwirte kennzeichnet der Stadtmagistrat Pegnitz: “In dieser Beziehung ist überhaupt jeder Schritt vergebens.”
Doch blieben schließlich zunächst vier Wirtschaften übrig, die von 1928 bis zum Zweiten Weltkrieg den Flinderer als guten alten Brauch fortführten, mit Brauerbier und einer gediegenen Hausschlachtung.

Zu einem zünftigen Streit zwischen den Metzgern und den vier noch verbliebenen Flindererwirten kam es 1935. Allerdings ging es hierbei um die Wurst. Die Metzger beschwerten sich bei der Kreishandwerkerschaft des Reichsstandes des deutschen Handwerks über drei Wirte, weil diese während der Ihnen zugewiesenen Flindererwoche “Speisen, Wurst und Fleisch über die Straße verkauft hätten.”

Die Beschwerde wurde aber vom Bezirksamt abgeschmettert, das scharfsinnig erkannte: Es sei “klar zu erkennen, dass der Betrieb der Flinderer während der Flindererzeit nicht mit dem Betrieb anderer Gaststätten verglichen werden kann, sondern etwas ganz Besonderes ist. Dass es sich hier um ein Brauchtum handelt, das mit dem Empfinden des Volkes tief verbunden ist und dass es nirgends als bei den Metzgern verstanden würde, solches Brauchtum zu unterbinden.”

Autor: admin
Datum: Donnerstag, 10. April 2008 14:05
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