Historisches
Das Flindern geht in Pegnitz auf eine Übereinkunft von 1728 zurück. In einer Information vom 17. März 1852 wird definiert, dass
“Brauberechtigte während der Wintermonate ihr Schenkrecht ungehindert ausüben dürfen, dass dagegen während der Sommermonate in der Regel vom 1.März bis Ende September, Anfangs Oktober die Berechtigung zum Bierschenken von Woche zu Woche wechselt, ein Institut, der Flinderer genannt”.
Die Regel galt für alle Berechtigten, die keine Gast- oder Bierwirtschaft betrieben und das Bier im eigenen Haus ausschenkten.
Diese alten Rechte haben sich im Laufe der Jahre jedoch verändert oder sind gänzlich verschwunden.
Aber die Liebe zu einem süffigen Bier und einer guten Brotzeit, vor allem zum “Schweinernen”, ist geblieben.